(KFZ) Versicherung und Recht: Versicherungsagenten
Ein Versicherungsagent arbeiten im Auftrag und Interesse der Versicherungsgesellschaft (Erfüllungsgehilfe) der Agenturvertrag zwischen Einfirmenvertreter und Versicherungsgesellschaft sieht i. d. R. vor, daß der Agent die Interessen seines Versicherers zu wahren hat.Er unterbreiten ausschließlich Angebote der durch sie vertretenen Gesellschaft sowie verwalten und betreuen nur solche Versicherungsverträge.
Der Einfirmenvertreter ist zwangsläufig von den Richtlinien, den Tarifen sowie den Prämien seiner Versicherungsgesellschaft abhängig; er ist lediglich in der Lage, Angebote in dem durch das Tarifwerk seines Versicherers vorgegebenen Rahmen anzubieten und abzuschließen, i. d. R. decken Versicherungsagenten die gesamte Angebotspalette ihres Versicherungsunternehmens ab.