KFZ-Versicherung: Prämie

 



 

(KFZ) Versicherung und Recht: Prämie

Vor einigen Jahren wurde zwischen Beitrag und Prämie noch streng unterschieden. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit verlangten Beiträge, Aktiengesellschaften Prämien für den Versicherungsschutz. Heute werden zumindest im Sprachgebrauch keine Unterschiede mehr gemacht.

Der Preis für den Versicherungsschutz ist der Beitrag. Unter "Brutto-Beitrag" versteht man die gesamte Beitragseinnahme. Der "verdiente Beitrag" beinhaltet die auf das Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme unter Berücksichtigung des technischen Abgrenzungspostens Beitragsübertrag. "Verdienter Netto-Beitrag" bezeichnet die auf das Geschäftsjahr entfallende Prämieneinnahme für eigene Rechnung abzüglich der Rückversicherung. Von den Versicherungsunternehmen selbst aufgebrachte Beiträge firmieren unter dem Stichwort "gebuchte Beiträge". Gemeint sind damit die Beiträge ohne "Beiträge aus der Beitragsrückerstattung" (RfB). Bei Lebens- und Privaten Krankenversicherungen sind Beiträge aus der RfBÜberschussanteile, die als Versicherungsbeitrag Verwendung finden.