(KFZ) Versicherung und Recht: Allgemeine Vorschriften
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthielt bis zum Jahre 1994 (!) keinen besonderen Abschnitt oder Titel über die PKV. Der Grund lag in der geringen wirtschaftlichen Bedeutung der PKV zur Zeit des Inkrafttretens des Versicherungsgesetzes im Jahre 1908.
Am 27.07.1994 sind die Paragraphen 178a-o in Kraft getreten. Diese regeln nunmehr als spezielle Vorschriften das Recht der Krankenversicherung im Versicherungsvertragsgesetz.